Hinweisgeberschutzgesetz
Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – haben wir ein Hinweisgeber-System eingerichtet. Es dient dazu, Hinweise von (mutmaßlichen) Gesetzes- oder schweren internen Regelverletzungen auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit – auf Wunsch auch anonym – Regelverstöße zu melden.
Sie erreichen es unter: